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Eine Website für alle.

Wen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betreffen kann und was jede Website ohnehin können sollte.

· 4 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es setzt eine europäische Richtlinie um und verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nutzbar sind.

Wen es betreffen kann

Für Websites geht es vor allem um Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen, zum Beispiel Online-Shops oder Buchungen mit Bezahlung. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gibt es eine Ausnahme. Ob und wie Ihr Angebot betroffen ist, sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.

Was jede Website können sollte

  • Ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.
  • Bilder mit beschreibendem Alternativtext, wo sie Inhalt tragen.
  • Bedienbar mit der Tastatur, mit sichtbarem Fokus.
  • Klare Überschriften-Struktur und verständliche Linktexte.
  • Formulare mit Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen.
  • Texte, die sich vergrößern lassen, ohne dass etwas abgeschnitten wird.

Woran sich die Anforderungen orientieren

Für die technische Umsetzung verweist das BFSG auf europäische Normen, die sich an den international verbreiteten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte orientieren, den WCAG. Diese Richtlinien beschreiben vier Grundsätze: Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

  • Wahrnehmbar: Bilder haben Textalternativen, Videos Untertitel, und Farbe ist nie die einzige Information.
  • Bedienbar: Alles funktioniert mit der Tastatur, nichts blinkt oder bewegt sich unkontrolliert.
  • Verständlich: Sprache, Navigation und Fehlermeldungen sind klar und vorhersehbar.
  • Robust: Der Code ist so sauber, dass Browser und Hilfsmittel wie Vorleseprogramme ihn zuverlässig auslesen.

Wer davon profitiert

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung. Wer seine Brille vergessen hat, mit einer Hand am Handy scrollt, in der Sonne liest oder Deutsch als Zweitsprache spricht, profitiert genauso. Auch Suchmaschinen und KI-Assistenten lesen Seiten ähnlich wie Hilfsmittel: Eine klare Struktur mit sauberen Überschriften und beschreibenden Texten hilft ihnen, Inhalte richtig zu verstehen.

Mehr als eine Pflicht

Eine zugängliche Website ist für alle angenehmer: für ältere Menschen, für Besucher mit kleinem Bildschirm in der Sonne und für alle, die es eilig haben. Am einfachsten ist es, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken statt sie später nachzurüsten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
  • Beschreibende Alternativtexte für Bilder mit Inhalt.
  • Bedienbarkeit ohne Maus, nur mit der Tastatur, mit sichtbarem Fokus.
  • Eine saubere Überschriftenstruktur, damit Vorleseprogramme die Seite gliedern können.
  • Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen.
  • Text, der sich vergrößern lässt, ohne dass die Seite zerbricht.
  • Untertitel oder Textfassung für Videos mit wichtigem Inhalt.

Typische Probleme auf bestehenden Websites

  • Hellgraue Schrift auf weißem Grund, die schwer zu lesen ist.
  • Knöpfe und Links, die nur als Symbol ohne Beschriftung erscheinen.
  • Menüs, die sich nur mit der Maus öffnen lassen.
  • Formularfelder, die statt einer festen Beschriftung nur einen Platzhaltertext haben.
  • Cookie-Hinweise oder Fenster, die sich mit der Tastatur nicht schließen lassen.
  • Text als Bild, etwa in Grafiken oder eingescannten Dokumenten.
  • Videos, die automatisch mit Ton starten.

Barrierefreiheit von Anfang an

Am wenigsten Aufwand macht Barrierefreiheit, wenn sie von Anfang an mitgeplant wird: bei Farben und Schriftgrößen in der Gestaltung, bei der Struktur der Inhalte und bei der technischen Umsetzung. Nachträglich lassen sich viele Punkte beheben, manche erfordern aber einen Umbau. Steht ohnehin ein Relaunch an, ist das der beste Zeitpunkt.

Bei jeder Website, die ich baue, gehören die Grundlagen dazu: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit mit der Tastatur, sinnvolle Überschriften und beschriftete Formulare. Mehr dazu auf der Seite Website erstellen lassen.

Selbst einen ersten Eindruck gewinnen

  • Bedienen Sie Ihre Website einmal nur mit der Tab-Taste: Erreichen Sie alle Links und Knöpfe, und sehen Sie, wo Sie gerade sind?
  • Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent: Bleibt alles lesbar und bedienbar?
  • Lassen Sie eine automatische Prüfung laufen, zum Beispiel Lighthouse in Chrome. Sie findet nicht alles, aber viele typische Fehler.

Automatische Prüfungen ersetzen keinen Test mit echten Menschen. Sie zeigen aber schnell, wo die größten Lücken liegen.

Schritt für Schritt besser werden

Niemand muss alles auf einmal lösen. Ein sinnvoller Weg: zuerst die automatische Prüfung, dann die Probe mit der Tastatur, danach die wichtigsten Seiten und Formulare gezielt verbessern. Kontakt, Buchung und Bestellung haben Vorrang, weil Kunden dort etwas erledigen wollen.

Informationen zur Barrierefreiheit

Für Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sieht das Gesetz außerdem Informationen dazu vor, wie die Anforderungen erfüllt werden. Viele Unternehmen stellen diese auf einer eigenen Seite bereit. Was genau dort stehen muss, klären Sie am besten mit einer Fachperson.

Gilt das BFSG für meine Website?

Das hängt vom Angebot ab. Betroffen sein können vor allem Websites, über die Verbraucher online Verträge abschließen. Reine Informationsseiten ohne solche Funktionen fallen nach verbreiteter Einschätzung meist nicht darunter. Klären Sie Ihren Fall bitte mit einer Fachperson.

Reicht ein Werkzeug, das die Seite per Knopf barrierefrei macht?

In der Regel nicht. Solche Einblendungen beheben nicht die Ursachen. Fehlende Beschriftungen, schwache Kontraste und Menüs, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen, müssen in der Gestaltung und im Code behoben werden.

Wird meine Website durch Barrierefreiheit langweilig?

Nein. Gute Kontraste, eine klare Struktur und lesbare Schrift sind Grundlagen guter Gestaltung. Bewegung und besondere Effekte bleiben möglich, wenn sie die Bedienung nicht behindern und sich zurücknehmen, sobald Besucher reduzierte Bewegung eingestellt haben.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie bitte mit einer Fachperson.

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